Veröffentlicht: 20.10.2021
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann sieht vor, dass es in der Schweiz am Arbeitsplatz keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben darf, weder direkt noch indirekt.
Der Bund stellt Finanzierungshilfen für Projekte bereit, die die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben verbessern. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.
Die nächsten Eingabetermine für Gesuche um Finanzhilfen sind der 31. Januar 2022 sowie der 31. August 2022.
Informationen zu den Finanzhilfen und die Eingabeformulare finden Sie auf der Webseite.