Informationen zu Finanzhilfen Erwerbsleben

Informationen zu Finanzhilfen Erwerbsleben

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)


Veröffentlicht: 27.04.2022

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG informiert Sie zu den Finanzhilfen für Projekte, die die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben fördern.

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) sieht in Artikel 14 Finanzhilfen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben vor.

Jährlich stehen rund 4.5 Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament verabschiedet den Kredit im Rahmen der jährlichen Budgetdebatten. Das EBG ist mit der Vergabe der Gelder beauftragt.

Die nächsten Eingabetermine für Gesuche um Finanzhilfen sind der 31. August 2022 sowie der 31. Januar 2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.